Die Pfarrbüros sind mit Wirkung zum 16.12.2020 auf Anweisung des Bischöflichen Ordinariats nur in zwingend erforderlichen Fällen für den Publikumsverkehr geöffnet.
Diese Verordnung gilt bis auf Weiteres.
Sie erreichen das Büro Großheubach telefonisch vormittags in der Zeit von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr.
Bitte hinterlassen Sie gegebenenfalls eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter.