Die Pfarrbüros sind mit Wirkung zum 16.12.2020 auf Anweisung des Bischöflichen Ordinariats nur in zwingend erforderlichen Fällen für den Publikumsverkehr geöffnet.
Diese Verordnung gilt zunächst bis zum 10.01.2021.
Sie erreichen das Büro Großheubach telefonisch ab dem 16.12.2020 vormittags in der Zeit von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr - mit Ausnahme der Urlaubzeit vom 23.12.2020 bis zum 03.01.2021 .
Bitte hinterlassen Sie gegebenenfalls eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter.